Unterricht
Erfolgsorientierte Schulung
Die Fahrschule Kühnel ist eine erfolgsorientierte Fahrschule. Wir möchten, dass Sie die praktische Prüfung ohne Probleme bestehen.
Mit optimaler Betreuung fordern und fördern die Stärken und Schwächen der FahrschülerInnen.
Jeder Fahrschüler wird individuell nach seinen Fähigkeiten geschult. Dazu kommt eine freie Auswahl des Fahrlehrers bzw. des KFZ selbst.
Theorie Unterricht
Wir bieten keinen „trockenen“ Theorieunterricht, sondern lebendige, moderne Ausbildung mit Laptop, Beamer und CDI.
Umfang der theoretischen Ausbildung
Der theoretischen Ausbildung liegen Lehrpläne zugrunde, die in unseren Geschäftsräumen ausgelegt sind.
Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht. Die Mindestdauer ist je nach beantragter Führerscheinklasse verschieden.
Grundstoff für alle Klassen
Doppelstunden zu 90 Minuten
Als Ersterwerber
- 12
wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist
- 6
Zusätzlicher klassenspezifischer Unterricht
Doppelstunden zu 90 Minuten
Klasse AM
- 2
Klasse A1, A2, A
- 4
Klasse B
2
Praxis Unterricht
Die Übungsfahrten der Fahrschule Kühnel finden in modernen Fahrschulwagen (mit Vollausstattung) und Fahrschulmotorrädern direkt im Prüfungsgebiet Braunschweig statt.
Die Fahrschule Kühnel arbeitet zielorientiert und bereitet Sie auf die schwierigen Stellen des Braunschweiger Straßenverkehr vor.
Fahrstunden
Auch die praktische Ausbildung richtet sich nach einem Lehrplan, der alle durch die Fahrschüler-Ausbildungsordnung verbindlich festgelegten Ausbildungsinhalte wiedergibt. Diesen können sie jederzeit einsehen.
Das Prinzip lautet immer: vom Einfachen zum Schweren.
Wie viele Fahrstunden?
Die praktische Ausbildung ist in verschiedenen Phasen gegliedert, die aufeinander aufbauen. Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Umständen bestimmt. Die wichtigsten sind: Ausgeglichenheit, Begabung, Motivation und Mitarbeit sowie ausreichend Zeit, auch das Lebensalter hat Einfluss. Wenn man aber bedenkt, dass bis zur Fahrprüfung meistens um die 1000 km zurückgelegt werden, ist natürlich jede Übungsfahrt wertvoll. Erst die Fahrstunden, die man in der Prüfungs-Vorbereitungsphase nimmt, bringen die nötige Sicherheit für das selbstständige Fahren.
Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (§6) hat der Fahrschüler jedenfalls „so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt“. Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschließen, wenn er überzeugt ist, dass der Fahrschüler sich als Fahrzeugführer im Straßenverkehr sicher, verantwortungsbewusst, rücksichtsvoll, defensiv und umweltbewusst verhalten wird. Die besondere Fahrausbildung kann erst nach Abschluss der Grundausbildung begonnen werden.
Die Sonderfahrten der besonderen Fahrausbildung bestehen:
- aus der Schulung auf Bundes- oder Landstraßen,
- aus der Schulung auf Autobahnen und
- aus der Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Im folgenden ist die Mindestanzahl der besonderen Ausbildungsfahrten für den praktischen Fahrunterricht der einzelnen Klassen zu je 45 Minuten dargestellt.
Klasse A1, A, B
- Überland: 5
- Autobahn: 4
- Dunkelheit: 3
von A1 auf A-direkt / A-begrenzt
- Überland: 3
- Autobahn: 2
- Dunkelheit: 1
von B auf BE
- Überland: 3
- Autobahn: 1
- Dunkelheit: 1
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